E- Energieberatung
Ich, als erfahrene Architektin berate Sie zu allen Fragen
rund um den effizienten Energieeinsatz:
Baulicher Wärmeschutz – Heizungs- und Regelungstechnik
Solarenergie – Stromsparen
Wärmepumpen – Förderprogramme
Wechsel des Energieversorgers und alle weiteren Themen des privaten Energieverbrauchs
E- Energieausweis
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude in Deutschland seit 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude Energieausweise verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt seit dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss nun ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
E- EnEV
Energieeinsparverordnung. Regelt die Mindestvorgaben energetischer Eigenschaften von Neubauten und der Sanierung bestehender Gebäude.
In der EnEV sind Werte für den Energieverbrauch und die Gebäudedämmung festgelegt, die sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden eingehalten werden müssen. Man spricht hier von Grenzwerten für den sogenannten Jahres-Primärenergiebedarf und für den Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes.
E- Energiesparlampe
Die Energiesparlampe, von Fachleuten auch Kompaktleuchtstofflampe genannt, ist im Prinzip nichts anderes, als eine kompakt „gefaltete“ Leuchtstoffröhre mit einem elektronischen Vorschaltgerät. Bei Energiesparlampen in Kerzen-, Kugel- oder Glühbirnenform ist die Leuchtstoffröhre zusätzlich von einem Glaskolben umhüllt. Der wesentlich höhere Anschaffungspreis im Vergleich zur Glühbirne macht sich mehr als bezahlt, da diese Lampen eine wesentliche höhere Energieeffizienz aufweisen. Statt 5 % wie bei der herkömmlichen Glühbirne wandeln sie mehr als 25 % der eingesetzten Energie direkt in Licht um. Auch die Lebensdauer ist wesentlich höher – 10 bis 12-fach im Vergleich zur Glühbirne.