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Schall- und Wärmeschutz

  Ich bin Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz

Staatlich anerkannte Sachverständige übernehmen eine wichtige Aufgabe im Baugenehmigungsverfahren. Während Energieberater oder die Aussteller von Energieausweisen privatrechtlich tätig werden, handelt der staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in einem öffentlich-rechtlichen Auftrag.

Die Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes müssen nicht mehr geprüft werden, wenn sie von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt sind.

  Voraussetzungen für eine Anerkennung als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz:

  • Mitglied in der AKNW und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Schall- und Wärmeschutz
  • Nachweis besonderer Kenntnisse im Bereich des Schallschutzes und des Wärmeschutzes
  • Besuch eines fachbezogenen Seminars, das nicht länger als 18 Monate zurückliegt
  • Einreichung von je drei bautechnischen Nachweisen für Schall- und Wärmeschutz zu konkreten Bauvorhaben

Die viertägige Seminarreihe der Akademie der Architektenkammer NRW dient als Voraussetzung für die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz. Sie stellt die erforderliche fachbezogene Ausbildung nach § 20 der Sachverständigenverordnung des Landes NRW dar.

Die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erfolgt bei Architektinnen und Architekten durch die Architektenkammer NRW.

Quelle: Architektenkammer NRW

 
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