Ich bin Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz
Staatlich anerkannte Sachverständige übernehmen eine wichtige Aufgabe im Baugenehmigungsverfahren. Während Energieberater oder die Aussteller von Energieausweisen privatrechtlich tätig werden, handelt der staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in einem öffentlich-rechtlichen Auftrag.
Die Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes müssen nicht mehr geprüft werden, wenn sie von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt sind.
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz:
- Mitglied in der AKNW und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Schall- und Wärmeschutz
- Nachweis besonderer Kenntnisse im Bereich des Schallschutzes und des Wärmeschutzes
- Besuch eines fachbezogenen Seminars, das nicht länger als 18 Monate zurückliegt
- Einreichung von je drei bautechnischen Nachweisen für Schall- und Wärmeschutz zu konkreten Bauvorhaben
Die viertägige Seminarreihe der Akademie der Architektenkammer NRW dient als Voraussetzung für die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz. Sie stellt die erforderliche fachbezogene Ausbildung nach § 20 der Sachverständigenverordnung des Landes NRW dar.
Die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erfolgt bei Architektinnen und Architekten durch die Architektenkammer NRW.
Quelle: Architektenkammer NRW