Ab 1. Juni 2014 müssen Sachverständige für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Darauf weist die dena hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet.
Für die Eintragung müssen die Experten bestimmte Qualifikationen aufweisen: So müssen
sie ausstellungsberechtigt für Energieausweise nach § 21 der EnEV sein und eine umfassende Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten absolviert haben. Alternativ zur Weiterbildung können Experten mit einem entsprechenden Hochschulabschluss auch über
sie ausstellungsberechtigt für Energieausweise nach § 21 der EnEV sein und eine umfassende Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten absolviert haben. Alternativ zur Weiterbildung können Experten mit einem entsprechenden Hochschulabschluss auch über
den Nachweis von Referenzen eingetragen werden.
Weitere Informationen finden Interessierte unter: DENA
Energieberatung mit dem schafft Vertrauen in den Energieausweis! Ob die Qualität beim Energieausweis stimmt, erkennt man am „dena Gütesiegel“.
Machen Sie sich hierzu bitte auch auf der Seite der „dena“ sachkundig.