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Energieausweis

Für Gebäude gibt es zwei unterschiedliche Energieausweisklassen : Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Sie unterscheiden sich zum einen in den Kosten sowie in ihrer Aussagefähigkeit deutlich voneinander. Die teureren Bedarfsausweise dürfen für alle Gebäude ausgestellt werden, in einigen Fällen sind sie Pflicht, in anderen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, abhängig von Größe und Alter der Immobilie. Darüber hinaus gibt es beim Verbrauchsausweis weitere Einschränkungen. Welcher Ausweis für Ihre Imobilie der Richtige ist erfahren Sie hier

Der neue Energieausweis

Der neue Energieausweis

Beide Energieausweisklassen beurteilen die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand von Vergleichswerten
und ab Mai 2014 auch mittels der Energieeffizienzklassen A+ bis H. Die Ausweise lassen jedoch keine Schlüsse über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch einzelner Wohnungen im Gebäude zu, denn sie berechnen nur die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. Einzelne Wohnungen können sich aufgrund von Lage und anderen Eigenschaften energetisch sehr voneinander unterscheiden.

Schirmfoto_2014-10-20_053702Bei Neubauten werden generell nur Energiebedarfsausweise erstellt. Für bestehende Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten sind Verbrauchsausweise ausreichend. Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten ist seit dem 1. Oktober 2008 der Verbrauchsausweis nur noch zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Ausnahme: Auch bei älteren kleinen Wohngebäuden ist ein Verbrauchsausweis möglich, sofern sie bei ihrer Fertigstellung oder durch Modernisierung den energetischen Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllten.    Bei Nichtwohngebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Energieausweisarten.

Der verbrauchsorientierte Ausweis wird anhand von Verbrauchswerten ermittelt, die durch unterschiedliches Nutzverhalten eventuell stark abweichende Werte anzeigen. Er spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der letzten 3 zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten ( Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig.

Der Bedarfsausweis: die objektive Bewertung Ihrer Immobilie

Für den Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Wie ist die Außenwand gedämmt?

Sind Energiesparfenster eingebaut? Welche Heizungsanlage ist installiert? Um diese Fragen rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik umfassend beantworten zu können, unterzieht ein Fachmann das Haus einer gründlichen Untersuchung. Grundlage für die Berechnungen sind Planungsunterlagen und eine Checkliste, die bei einer Gebäudebegehung abgearbeitet wird.

Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich hierbei die energetischen Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt.

Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen.

Eine genaue Bewertung ohne sich die Immobilie angeschaut zu haben ist so gut wie nicht möglich.
Firmen im Internet bieten  zwar für wenig Geld zum ” Selbermachen” Ihre Plattform auch
mittlerweile für Bedarfsausweise an, doch darf die Genauigkeit bezweifelt werden!

Die wichtigsten Änderungen beim Energieausweis auf einen Blick:mit diesem Klick—>

 
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