Die KfW Förderbank stellt konditionsgünstige Mittel zur Verfügung, die Sie über Ihre Hausbank als Kredit oder Zuschuss in Ihre Finanzierung einbinden können.
Die KfW möchte einen Nachweis darüber, ob die Mittel auch verwendungsgerecht eingesetzt werden und ob die verfolgten Ziele auch tatsächlich erreicht werden.
Daher verlangt die KfW in den CO2-Gebäudesanierungsprogrammen Nr. 130 und 430 jeweils unter Nr.A sowie im Maßnahmenpaket 4 die Bestätigung eines Sachverständigen.
Der Sachverständige bestätigt im Fördermittelantrag die Erreichbarkeit der gesetzten Ziele. Nach Abschluss der Sanierung bestätigt der SV wiederum, ob das Ziel der Sanierung tatsächlich erreicht worden ist. – Abschließend kann die energetische Qualität Ihrer Immobilie entsprechend des im Zuge des Fördermittelantrages ermittelten Wärmebedarfs in Form eines Energieausweises gem. EnEV dokumentiert werden.
Sachverständige sind nach den Richtlinien der KfW u.a. Gebäudeenergieberater, die im Bundesprogramm (BAFA) zugelassen sind. Meine Beraternummer in der Energieberaterliste der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) lautet: 137133