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Energieeffizient Bauen

 

 

Energieeffizient Bauen
Gefördert werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 55 oder 70 kWh/m² und Jahr und Passivhäuser), sowie der Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien durch besonders günstige Darlehen.

KfW-Effizienz – Haus 55 ( EnEV 2007 )
Ein KfW-Effizienzhaus 55 muss 2 Kriterien einhalten, die den Energieverbrauch des Gebäudes widerspiegeln. Diese Kriterien stehen im Energiebedarfsausweis, der für jeden Neubau von einem Sachverständigen oder Energieberater erstellt wird.

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 55 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des Gebäudes 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und Jahr nicht überschreiten.

Der Jahres Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT sind nach der EnEV zu ermitteln.Dies hat durch einen in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberater oder einer nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigten Person ( Sachverständiger ) zu erfolgen.

Passivhaus
Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude deren Jahres-Primärenergiebedarf QP und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf QP nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen.

KfW-Effizienz – Haus  70 ( EnEV 2007 )
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) des Gebäudes 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und Jahr nicht überschreiten.

Die erforderlichen Kennzahlen werden nur dann erreicht, wenn Heiztechnik und energetische Qualität der Gebäudehülle optimal aufeinander abgestimmt sind.

Die Zinssätze der Darlehen werden regelmäßig an die aktuelle Marktsituation angepasst.Bitte informieren Sie sich auch direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw.de

 
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