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Planung – Generalplanung

 

Vorentwurfsphase:

Nach der ausführlichen Beratung werden Ihre Wünsche mit den planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebaubarkeit, behördliche Auflagen) der zuständigen Baubehörde abgestimmt und der Vorentwurf unter Berücksichtigung der gegebenenfalls vorhandenen Bauauflagen geändert. Bei Bedarf und Erfordernis werden schon hier in der Vorentwurfsphase Fachplaner (Statiker oder Haustechniker) hinzugezogen.

Bauantragsphase:

Nach Abschluss der Vorentwurfsphase erstelle ich – wenn erforderlich, denn einige Bauwünsche sind nicht genehmigungspflichtig – die Bauantragsunterlagen. Dazu gehören zum einen die Zeichnungen, d. h. die Planunterlagen, die die Baumaßnahme darstellen, und zum anderen die ergänzenden Formulare, Berechnungen und Nachweise.

Ausführungsphase:

Zur fachgerechten und reibungslosen Umsetzung eines umfangreicheren Bauvorhabens auf der Baustelle empfehle ich meinen Bauherrn die Erstellung einer Ausführungsplanung. Diese Planung beinhaltet die für die Handwerker verbindlichen Angaben und ergänzenden Maße und Details (teilweise bis zu einem Maßstab 1:5) zum Bau bzw. zur Realisierung des Bauvorhabens. Durch diesen Umfang und die Genauigkeit der Planung wird für Sie als Bauherr schon im Vorfeld der Bauphase eine relativ hohe Kosten- und Ausführungssicherheit erreicht.

 
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